Die Zahl der Anfragen zu Georgien hat in den vergangenen Monaten spürbar zugenommen. Die Gründe liegen selten in einem einzelnen Faktor, sondern in einer Kombination aus Lage, Aufenthaltsrecht und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Aufenthalt ohne Visum. Staatsangehörige zahlreicher Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, können sich derzeit bis zu einem Jahr ohne Visum in Georgien aufhalten. Das erlaubt es, den Standort zunächst zu erproben, bevor eine Entscheidung über einen Wohnsitzwechsel fällt. Die Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Einreise.

Lage zwischen zwei Wirtschaftsräumen. Georgien liegt zwischen Europa, dem Kaukasus und Zentralasien. Für Unternehmen mit Handels- oder Dienstleistungsbeziehungen in beide Richtungen kann das logistisch und organisatorisch von Bedeutung sein.

Steuerliches Umfeld. Körperschaftsteuer fällt in Georgien grundsätzlich erst bei Gewinnausschüttung an. Vermögen- und Erbschaftsteuer werden derzeit nicht erhoben. Für kleinere Unternehmen bestehen besondere Regelungen, deren Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind. Stand: Oktober 2026.

Lebenshaltungskosten. Die Kosten für Wohnen, Dienstleistungen und Lebenshaltung liegen vergleichsweise niedrig. Der Immobilienmarkt ist aktiv, insbesondere in Tiflis und Batumi.

Was dabei regelmäßig übersehen wird

In den Gesprächen, die wir führen, liegt der schwierige Teil fast nie in Georgien. Er liegt in Deutschland.

Ein Wohnsitzwechsel beendet nicht automatisch die deutsche Steuerpflicht. Je nach Ausgangslage können die Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die Hinzurechnungsbesteuerung oder die Frage einer fortbestehenden Betriebsstätte berührt sein. Hinzu kommt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Georgien.

Diese Punkte entscheiden darüber, ob eine Struktur trägt. Sie lassen sich vorab prüfen — nachträglich zu korrigieren ist deutlich aufwendiger.

Und was gegen den Standort sprechen kann

Zur Vollständigkeit gehört auch, was nicht für Georgien spricht.

Das politische und regulatorische Umfeld hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Das Verhältnis zur Europäischen Union ist Gegenstand anhaltender Diskussionen, und der Verlauf des Annäherungsprozesses ist offen. Für langfristige Entscheidungen sollte die Entwicklung beobachtet und in die Planung einbezogen werden.

Hinzu kommen praktische Punkte: Die Eröffnung eines Bankkontos erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, und eine Zusage kann nicht garantiert werden. Compliance- und Mittelherkunftsnachweise sind inzwischen Standard. Rechtsdurchsetzung und Verwaltungsabläufe folgen eigenen Regeln, die sich von den gewohnten unterscheiden.

Georgien ist kein Standort, der sich von selbst erschließt. Wer ihn ohne Vorbereitung wählt, zahlt die Einarbeitung später.

Wie wir vorgehen

Am Anfang steht keine Empfehlung, sondern eine Einordnung. Wir prüfen Ihre persönliche und wirtschaftliche Ausgangssituation, benennen die Punkte, die vor einer Entscheidung geklärt werden sollten, und sagen Ihnen auch, wenn Georgien für Ihr Vorhaben nicht der passende Standort ist.

Fällt die Entscheidung für Georgien, koordinieren wir die Umsetzung — von der Gesellschaftsstruktur über Registrierung und Banking bis zur laufenden Buchhaltung, gemeinsam mit unseren Partnern in Tiflis.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Ein Mandatsverhältnis entsteht dadurch nicht.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Die dargestellten Regelungen können sich ändern. Stand: Oktober 2026.