News2026-10-25T09:53:44+00:00

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Ein Standort mit Eigenheiten

September 2026

Verantwortlich

Prof. Dr. Stephan J. Lang

Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dr. Lang & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München. Seit Jahren mit dem georgischen Markt befasst, in ständiger Abstimmung mit Prof. Dr. Roin Migriauli in Tiflis und der Deutsch-Georgischen Juristenvereinigung.

Die Zusammenarbeit folgt dem deutschen Berufsrecht. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit schriftlicher Beauftragung.

Empfehlungen

Was unsere internationalen Kunden sagen

Häufige Fragen

Was Mandanten uns zuerst fragen

Ausländische Gesellschafter sind grundsätzlich unbeschränkt zulässig; ein lokaler Partner ist nicht zwingend erforderlich. Ob im Einzelfall eine lokale Beteiligung sinnvoll ist, hängt von der geplanten Tätigkeit ab.
Die Registrierung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Vorbereitung — Struktur, Unterlagen, Bankkontakte — nimmt erfahrungsgemäss deutlich mehr Zeit in Anspruch als die Eintragung selbst.
Das ist der Punkt, der im Einzelfall geprüft werden muss. Betriebsstätte, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung und die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens können berührt sein. Wir koordinieren die notwendige deutsche Beratung.
Nicht zwingend. Ob ein Wohnsitzwechsel für Ihr Vorhaben erforderlich oder sinnvoll ist, ergibt sich erst aus der Prüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation.
Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit schriftlicher Beauftragung.

Wir beraten Sie persönlich

Georgien beginnt mit einem Gespräch

Telefonat oder Videokonferenz, deutsch oder englisch.

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