Steuerberatung in Georgien

Steuerliche Gestaltung zwischen den Alpen und dem Kaukasus

Für Unternehmer, Investoren und international ausgerichtete Familien.

Steuerberatung in Georgien

Steuerliche Gestaltung zwischen den Alpen und dem Kaukasus

Für Unternehmer, Investoren und international ausgerichtete Familien.

GEORGIAN BUSINESS CONSULTING

G​eorgien bietet Unternehmern, Investoren und international ausgerichteten Familien ein steuerliches Umfeld, das sich in wesentlichen Punkten von Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet.

Doch gerade bei grenzüberschreitenden Strukturen entscheidet nicht allein die Höhe eines georgischen Steuersatzes über den wirtschaftlichen Erfolg. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel zwischen steuerlicher Ansässigkeit, Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Kapitalvermögen und internationaler Vermögensnachfolge.

Georgian Business Consulting begleitet Unternehmer, Gesellschafter, Investoren und vermögende Privatpersonen bei der Entwicklung einer steuerlich tragfähigen Struktur zwischen Georgien und dem deutschsprachigen Raum.

Unser Ansatz lautet:
Nicht einzelne Steuern optimieren – sondern die gesamte internationale Struktur gestalten.

Relocation

Wegzug aus Deutschland und Zuzug nach Georgien

Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Georgien verlagert, sollte die steuerlichen Konsequenzen bereits vor dem Umzug analysieren.
Ein Wohnsitzwechsel bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche steuerlichen Beziehungen zu Deutschland beendet werden. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, bestehende Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien und weitere Einkunftsquellen müssen getrennt untersucht werden.

Wir koordinieren deshalb gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern insbesondere die Prüfung von:

  • deutscher unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht,
  • steuerlicher Ansässigkeit in Georgien,
  • bestehendem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt,
  • Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Georgien,
  • Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensbeteiligungen,
  • deutschen Immobilien und Beteiligungen,
  • Ausschüttungen und Kapitalerträgen,
  • bestehenden Holding- und Unternehmensstrukturen,
  • steuerlichen Folgen für Ehepartner und Familie.

Die Begründung einer steuerlichen Ansässigkeit in Georgien kann Bestandteil einer umfassenderen internationalen Lebens- und Vermögensplanung sein.

Dabei betrachten wir nicht nur die Zahl der Aufenthaltstage.
Entscheidend ist die gesamte persönliche und wirtschaftliche Situation des Mandanten.

✓  Wo befindet sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt?

✓  Wo lebt die Familie?

✓  Wo werden unternehmerische Entscheidungen getroffen?

✓  Welche Gesellschaften bestehen weiterhin in Deutschland?

✓  Wo befinden sich Immobilien und wesentliche Vermögenswerte?

Diese Fragen müssen vor einer internationalen Verlagerung beantwortet werden.

Unser Ziel ist eine nachvollziehbare, dokumentierte und langfristig belastbare steuerliche Struktur.

Besonders interessant ist Georgien für Unternehmer, die dort tatsächlich unternehmerisch tätig werden möchten.

Das georgische System der Unternehmensbesteuerung unterscheidet sich strukturell vom klassischen deutschen Modell. Bei Unternehmen erfasst die georgische Gewinnbesteuerung insbesondere ausgeschüttete Gewinne und bestimmte gesetzlich gleichgestellte Vorgänge. Die georgische Finanzverwaltung weist hierfür grundsätzlich eine Gewinnsteuer von 15 Prozent aus; die konkrete Belastung und Bemessung hängt jedoch vom jeweiligen Vorgang und Unternehmen ab.

Dadurch kann insbesondere die Behandlung von Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben und für weitere Investitionen eingesetzt werden, für unternehmerische Planungen interessant sein.

✓  ausgeschüttete Gewinne

✓  bestimmte gesetzlich gleichgestellte Vorgänge

✓  Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und für weitere Investitionen eingesetzt werden

✓  die konkrete Belastung und Bemessung des jeweiligen Vorgangs

✓  die Einbindung der georgischen Gesellschaft in eine bestehende internationale Unternehmensstruktur

Wir untersuchen gemeinsam mit unseren Steuerpartnern, wie eine georgische Gesellschaft sinnvoll in eine bestehende internationale Unternehmensstruktur eingebunden werden kann.

Die konkrete Belastung und Bemessung hängt vom jeweiligen Vorgang und Unternehmen ab.

Eine Gesellschaft sollte niemals allein deshalb in Georgien gegründet werden, weil einzelne Steuersätze attraktiv erscheinen.

Zunächst muss geklärt werden, welche wirtschaftliche Funktion die Gesellschaft tatsächlich übernimmt.

Wir analysieren beispielsweise:

✓  Geschäftsmodell

✓  Geschäftsleitung

✓  Mitarbeiter und operative Tätigkeit

✓  Kundenstruktur

✓  Finanzierung und Gesellschafter

✓  Leistungsbeziehungen und internationale Zahlungsströme

Darauf aufbauend kann eine individuelle Gesellschafts- und Steuerstruktur entwickelt werden.

Gerade für deutsche Unternehmer muss berücksichtigt werden, dass eine im Ausland registrierte Gesellschaft nicht automatisch ausschließlich dort steuerpflichtig ist. Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Verrechnungspreise und deutsche außensteuerrechtliche Vorschriften können erhebliche Bedeutung gewinnen.

Für Unternehmer und größere Familienvermögen kann Georgien Bestandteil einer internationalen Beteiligungsstruktur sein.

Wir prüfen gemeinsam mit spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern, wie bestehende Beteiligungen und neu gegründete Unternehmen miteinander verbunden werden können.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere:

✓  Holdingstrukturen und Tochtergesellschaften

✓  Gewinnausschüttungen

✓  Finanzierung innerhalb der Unternehmensgruppe

✓  Darlehen und Verrechnungspreise

✓  Unternehmensverkäufe

✓  die spätere Nachfolge

Unser Anspruch besteht nicht darin, möglichst viele Gesellschaften zu errichten.

Eine gute Struktur ist so komplex wie erforderlich – und so einfach wie möglich.

Deutschland und Georgien verfügen über ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Das Abkommen verteilt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten und soll insbesondere Doppelbesteuerungen vermeiden.

Für unsere Mandanten ist das von erheblicher Bedeutung.

Bei einem Unternehmer, der beispielsweise in Georgien lebt, weiterhin an einer deutschen GmbH beteiligt ist und zusätzlich eine georgische Gesellschaft unterhält, müssen nationales Steuerrecht und Abkommensrecht gemeinsam geprüft werden.

Deshalb betrachten wir internationale Strukturen grundsätzlich aus beiden Richtungen.

Entscheidend ist das Zusammenspiel des nationalen Steuerrechts beider Staaten mit dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt der Wegzug deutscher Unternehmer und Gesellschafter.

Wer wesentliche Unternehmensbeteiligungen hält und Deutschland verlässt, muss mögliche Folgen der deutschen Wegzugsbesteuerung frühzeitig prüfen lassen.

Eine internationale Struktur sollte deshalb möglichst vor dem tatsächlichen Wohnsitzwechsel entwickelt werden.

Georgian Business Consulting koordiniert hierfür deutsche und georgische Steuerberater sowie die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Spezialisten.

Damit werden Wegzug, Beteiligungsstruktur und zukünftige Unternehmensstrategie nicht getrennt voneinander geplant.

Für vermögende Familien reicht eine klassische Einkommensteuerberatung häufig nicht aus.

Unternehmensvermögen, Immobilien, Wertpapiervermögen und internationale Beteiligungen müssen miteinander verbunden werden.

Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern grenzüberschreitende Konzepte für High-Net-Worth und Ultra-High-Net-Worth Families, Unternehmer und Investoren.

Dabei können Georgien, Deutschland, Österreich, die Schweiz und – soweit es zur individuellen Situation passt – weitere internationale Standorte Bestandteil einer Gesamtstruktur sein.

internationales Netzwerk

Ein Ansprechpartner

Der besondere Mehrwert der Georgian Business Consulting liegt in der Koordination.
Unsere Mandanten sollen nicht selbst zwischen deutschen und georgischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern vermitteln müssen.

Wir führen die einzelnen Spezialisten zusammen und behalten die Gesamtstruktur im Blick.
Von der ersten Analyse über die Gründung einer Gesellschaft und die Verlagerung des Lebensmittelpunkts bis zur langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung begleiten wir den gesamten Prozess.

Georgian Business Consulting

Zwischen den Alpen und dem Kaukasus.

Wir verbinden Steuern, Recht, Unternehmen, Immobilien, Investments und Vermögensnachfolge zu einer internationalen Gesamtstrategie.

  • Für Unternehmer.
  • Für Investoren.
  • Für vermögende Familien.
  • Für Menschen, die Georgien nicht nur als neuen Standort betrachten, sondern als Teil ihrer langfristigen wirtschaftlichen Zukunft.