Über uns

Ihr Weg nach Georgien

Deutschsprachige Beratung mit qualifizierten Partnern in Georgien.
Wir koordinieren rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen — von Idee bis Umsetzung vor Ort.

Im Gespräch

Deutschland und Georgien im Dialog

Prof. Dr. Stephan J. Lang und Prof. Dr. Roin Migriauli sprechen über die deutsch-georgische Zusammenarbeit und die Deutsch-Georgische Juristenvereinigung.

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GEORGIAN BUSINESS CONSULTING

Eine Verbindung zwischen zwei Wirtschaftsräumen

Georgian Business Consulting begleitet Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen bei ihren Vorhaben in Georgien.

Wir koordinieren deutschsprachige Beratung und qualifizierte Partner vor Ort. So werden rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen von Anfang an gemeinsam betrachtet.

UNSER NETZWERK

Deutsch-georgische Verbindungen

Unsere Arbeit verbindet Ansprechpartner in Deutschland und Georgien.

Gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und weiteren Partnern koordinieren wir grenzüberschreitende Vorhaben.

Verantwortlich

Prof. Dr. Stephan J. Lang

Prof. Dr. Stephan J. Lang ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dr. Lang & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München.
Er koordiniert die deutschsprachige Beratung und die Zusammenarbeit mit den Partnern in Georgien.

PARTNER IN GEORGIEN

Prof. Dr. Roin Migriauli

Prof. Dr. Roin Migriauli ist Rechtsanwalt in Tiflis und Ansprechpartner für die lokale Zusammenarbeit in Georgien.

Empfehlungen

Was unsere internationalen Kunden sagen

Häufige Fragen

Was Mandanten uns zuerst fragen

Ausländische Gesellschafter sind grundsätzlich unbeschränkt zulässig; ein lokaler Partner ist nicht zwingend erforderlich. Ob im Einzelfall eine lokale Beteiligung sinnvoll ist, hängt von der geplanten Tätigkeit ab.
Die Registrierung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Vorbereitung — Struktur, Unterlagen, Bankkontakte — nimmt erfahrungsgemäss deutlich mehr Zeit in Anspruch als die Eintragung selbst.
Das ist der Punkt, der im Einzelfall geprüft werden muss. Betriebsstätte, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung und die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens können berührt sein. Wir koordinieren die notwendige deutsche Beratung.
Nicht zwingend. Ob ein Wohnsitzwechsel für Ihr Vorhaben erforderlich oder sinnvoll ist, ergibt sich erst aus der Prüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation.
Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit schriftlicher Beauftragung.

Wir beraten Sie persönlich

Georgien beginnt mit einem Gespräch

Telefonat oder Videokonferenz, deutsch oder englisch.